Gesetze / Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe
BTBeihZustAnO§ 1 Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche von Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Hinterbliebenen in Beihilfeangelegenheiten wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes auf das Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit diese Behörde die Maßnahme getroffen oder abgelehnt hat.