Gesetze / Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe

BTBeihZustAnO

§ 5 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

§ 4