Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 1980§ 18 Verhaltensregeln
Die vom Bundestag gemäß § 44b des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) zu beschließenden Verhaltensregeln sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung (Anlage 1).