Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 1980

§ 18 Verhaltensregeln

Die vom Bundestag gemäß § 44b des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) zu beschließenden Verhaltensregeln sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung (Anlage 1).

§ 17 § 19