Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 1980§ 19 Sitzungen
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.
Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 1980Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.