Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages BTGO 1980 § 33 Die Rede Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.11.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.