Gesetze / Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)
BTGO1980Anl 1§ 5 Hinweise auf Mitgliedschaft
Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.