Gesetze / Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

BTGO1980Anl1ABest

11.

Die Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln entfällt, wenn das Honorar den Betrag von 3.000 Euro nicht übersteigt.