Gesetze / Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
BTV-3-ImpfgestattungsV§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 6. Dezember 2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.