Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVG§ 8
An Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland werden Leistungen nach Maßgabe der §§ 64 bis 64f erbracht.
Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVGAn Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland werden Leistungen nach Maßgabe der §§ 64 bis 64f erbracht.