Gesetze / Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland BVGSaarEG § 13 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Die auf Grund dieses Gesetzes zu gewährenden Leistungen sind wie Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz zu behandeln.