Gesetze / Zweite Berechnungsverordnung
BVO 2§ 3 Gliederung der Berechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten
1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
3.
den Finanzierungsplan,
4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.