Gesetze / Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGAmtsGehGSchlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Gesetze / Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGAmtsGehGDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.