Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015§ 25
Bei den Beratungen dürfen nur die an der Entscheidung mitwirkenden Richterinnen und Richter anwesend sein.
Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015Bei den Beratungen dürfen nur die an der Entscheidung mitwirkenden Richterinnen und Richter anwesend sein.