Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015§ 30
Soweit die Entscheidung den Verfahrensbevollmächtigten eines Verfassungsorgans bekanntgegeben wird, ist sie gleichzeitig dem Verfassungsorgan unmittelbar zu übersenden.
Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015Soweit die Entscheidung den Verfahrensbevollmächtigten eines Verfassungsorgans bekanntgegeben wird, ist sie gleichzeitig dem Verfassungsorgan unmittelbar zu übersenden.