Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015§ 61
Den Vorsitz in der Beschwerdekammer führt deren dienstältestes Mitglied.
Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015Den Vorsitz in der Beschwerdekammer führt deren dienstältestes Mitglied.