Gesetze / Anordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt
BVwAAufgÜAnO 1992II.
Das Bundesverwaltungsamt untersteht in dieser übertragenen Angelegenheit gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes den fachlichen Weisungen des Auswärtigen Amtes.