Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt
BVwAAufgUAnO 1968II.
Das Bundesverwaltungsamt wird in dem übertragenen Aufgabengebiet tätig unter der Bezeichnung:
Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -