Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

BVwAAufgUAnO 1968

II.

Das Bundesverwaltungsamt wird in dem übertragenen Aufgabengebiet tätig unter der Bezeichnung:
Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -