Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt
BVwAZustG131AnOV.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt
BVwAZustG131AnODiese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.