Gesetze / BWFSPrV · BGBl I 2015, 663
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen
28 Normen · ausgefertigt 23.04.2015 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Abschlüsse
- § 2 Zugangsvoraussetzungen
- § 3 Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
- § 4 Prüfungsausschuss
- § 5 Unterausschüsse
- Abschnitt 2 · Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
- § 6 Anmeldung zur Prüfung
- § 7 Anmeldefrist
- § 8 Zulassung zur Prüfung
- § 9 Prüfungsliste
- § 10 Vornoten
- Abschnitt 3 · Schriftliche Abschlussprüfung
- § 11 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 12 Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 13 Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 · Mündliche Abschlussprüfung
- § 14 Mündliche Abschlussprüfung
- § 15 Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
- § 17 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 · Prüfungsergebnis
- § 19 Festsetzung der Endnoten
- § 20 Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
- § 21 Abschlusszeugnis
- Abschnitt 6 · Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
- § 22 Rücktritt oder Versäumnis
- § 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 24 Belehrung
- § 25 Wiederholung der Prüfung
- § 26 Prüfungsprotokolle
- § 27 Rechtsbehelfe
- § 28 Prüfungsakte
- Schlussformel