Gesetze / Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
BWKAuslGÄndGArt V
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
BWKAuslGÄndGDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.