Gesetze / Bundeswahlordnung

BWO 1985

Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle: ............................................................................................
(Gemeindebehörde, Ort)
Wahlschein-Nr.:


Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch

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Wahlbezirk: ..................................................................................................
Wahlbrief
An
...............................................................................
...............................................................................
...............................................................................


Rückseite des Wahlbriefumschlags

In diesen Wahlbriefumschlag
müssen Sie einlegen
1.den Wahlschein
und
2.den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag
mit dem darin befindlichen Stimmzettel.
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens
am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen
Empfänger eingeht!
Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden.
Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ist unentgeltlich.

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§ 93