Gesetze / Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
BWahlGFristAbkV 2024§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
BWahlGFristAbkV 2024Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.