Gesetze / Bundeswaldgesetz

BWaldG

§ 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

§ 43 § 45