Gesetze / Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung

BWaldInvV 4

§ 1 Zeitpunkt

In der Zeit vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 wird eine Bundeswaldinventur durchgeführt. Stichtag für die Auswertung der Daten ist der 1. Oktober 2022.

§ 2