Gesetze / Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung

BWaldInvV 4

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

§ 3