Gesetze / BZRG · BGBl I 1971, 243

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

90 Normen · ausgefertigt 18.03.1971 · Änderungen

  1. Erster Teil · Registerbehörde
  2. § 1 Bundeszentralregister
  3. § 2 (weggefallen)
  4. Zweiter Teil · Das Zentralregister
  5. Erster Abschnitt · Inhalt und Führung des Registers
  6. § 3 Inhalt des Registers
  7. § 4 Verurteilungen
  8. § 5 Inhalt der Eintragung
  9. § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
  10. § 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
  11. § 8 (weggefallen)
  12. § 9 (weggefallen)
  13. § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
  14. § 11 Schuldunfähigkeit
  15. § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
  16. § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
  17. § 14 Gnadenerweise und Amnestien
  18. § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
  19. § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
  20. § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
  21. § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
  22. § 19 Aufhebung von Entscheidungen
  23. § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
  24. § 20a Änderung von Personendaten
  25. § 20b Identifizierungsverfahren
  26. § 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
  27. § 21a Protokollierungen
  28. § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
  29. § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
  30. § 24 Entfernung von Eintragungen
  31. § 25 Anordnung der Entfernung
  32. § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
  33. Zweiter Abschnitt · Suchvermerke
  34. § 27 Speicherung
  35. § 28 Behandlung
  36. § 29 Erledigung
  37. Dritter Abschnitt · Auskunft aus dem Register
  38. 1. · Führungszeugnis
  39. § 30 Antrag
  40. § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
  41. § 30b Europäisches Führungszeugnis
  42. § 30c Elektronische Antragstellung
  43. § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
  44. § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
  45. § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
  46. § 34 Länge der Frist
  47. § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
  48. § 36 Beginn der Frist
  49. § 37 Ablaufhemmung
  50. § 38 Mehrere Verurteilungen
  51. § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
  52. § 40 Nachträgliche Eintragung
  53. 2. · Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
  54. § 41 Umfang der Auskunft
  55. § 42 Auskunft an die betroffene Person
  56. § 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
  57. § 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  58. § 43 Weiterleitung von Auskünften
  59. 3. · Auskünfte an Behörden
  60. § 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
  61. § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
  62. 4. · Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
  63. § 44a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes
  64. Vierter Abschnitt · Tilgung
  65. § 45 Tilgung nach Fristablauf
  66. § 46 Länge der Tilgungsfrist
  67. § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
  68. § 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
  69. § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
  70. § 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
  71. Fünfter Abschnitt · Rechtswirkungen der Tilgung
  72. § 51 Verwertungsverbot
  73. § 52 Ausnahmen
  74. Sechster Abschnitt · Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
  75. § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
  76. Siebter Abschnitt · Internationaler Austausch von Registerinformationen
  77. § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
  78. § 54 Eintragungen in das Register
  79. § 55 Verfahren bei der Eintragung
  80. § 56 Behandlung von Eintragungen
  81. § 56a (weggefallen)
  82. § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  83. § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
  84. § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  85. § 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
  86. § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
  87. Achter Abschnitt · Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
  88. § 58a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
  89. § 58b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
  90. § 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
  91. § 58d Kennzeichnung eines Datensatzes
  92. Dritter Teil · Das Erziehungsregister
  93. § 59 Führung des Erziehungsregisters
  94. § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
  95. § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
  96. § 62 Suchvermerke
  97. § 63 Entfernung von Eintragungen
  98. § 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
  99. Vierter Teil · Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
  100. § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
  101. § 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
  102. Fünfter Teil · Übergangs- und Schlußvorschriften
  103. § 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
  104. § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
  105. § 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
  106. § 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
  107. § 69 Übergangsvorschriften