Gesetze / Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

BauPÜAnO

§ 7 Bauvorlagen beim Vorbescheid

(1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

§ 6 § 8