Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

BauStiftG

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.

§ 2