Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

BauStoffPrAusbV 2005

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/Baustoffprüferin wird staatlich anerkannt.

§ 2