Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
BaugeräteFAusbV 1997§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.