Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

BauwAbdAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin wird staatlich anerkannt.

§ 2