Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

BauwAbdAusbV

§ 7 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 6 § 8