Gesetze / Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
BbgAGBGB§ 8 Anwendungsbereich
Die Vorschriften der §§ 1 bis 7 finden für Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz keine Anwendung.