Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung
BbgBauPrüfV§ 2 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung oder Vorschriften auf Grund der Brandenburgischen Bauordnung auf Veranlassung der Bauherrschaft wahr. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstehen der Rechts- und Fachaufsicht des Bautechnischen Prüfamtes. Sie werden anerkannt für die Fachbereiche
Standsicherheit in den Fachrichtungen
Metallbau,
Massivbau,
Holzbau und
Brandschutz.
Die Anerkennung kann für mehrere Fachrichtungen erteilt werden.