Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung
BbgBauPrüfV§ 23 Vergütung
Den Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Standsicherheit, den Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz, dem Bautechnischen Prüfamt und der Prüfstelle für Fliegende Bauten steht für die Aufgabenerledigung nach dieser Verordnung eine Vergütung zu. Die Vergütung richtet sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung.