Gesetze / Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz

BbgBeamtVG

§ 4 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

Hinterbliebenenversorgung,

Bezüge bei Verschollenheit,

Unfallfürsorge,

Übergangsgeld,

Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

Familienzuschlag nach § 69 Absatz 2,

Ausgleichsbetrag nach § 70,

Leistungen nach den §§ 71 bis 73.

§ 3 § 5