Gesetze / Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz
BbgBeamtVG§ 4 Arten der Versorgung
Versorgungsbezüge sind
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
Hinterbliebenenversorgung,
Bezüge bei Verschollenheit,
Unfallfürsorge,
Übergangsgeld,
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
Familienzuschlag nach § 69 Absatz 2,
Ausgleichsbetrag nach § 70,
Leistungen nach den §§ 71 bis 73.