Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg

BbgEltBauV

§ 9 Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen Angaben über die Lage der elektrischen Betriebsräume und die Art der elektrischen Anlagen enthalten.

§ 8 § 10