Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Finanzgerichtsgesetz
BbgFGG§ 6 (außer Kraft getreten)
Für § 6 BbgFGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.