Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung
BbgFrühErsV§ 1
Die Inhalte des als Anlage 1 zu dieser Verordnung beigefügten Entwurfes einer Brandenburgischen Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung mit seiner Anlage 1a werden nach § 46 Absatz 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch für anwendbar erklärt.