Gesetze / Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz
BbgGerOrgG§ 5 Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel. Es führt die Bezeichnung „Brandenburgisches Oberlandesgericht“. Sein Bezirk umfasst das jeweilige Gebiet des gesamten Landes.