Gesetze / Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg
BbgHöfeOG§ 34 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 19. Juni 2019
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
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