Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung

BbgHebVergV

§ 1 Geltungsbereich

Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Selbstzahlerinnen Gebühren, Auslagen, Zuschläge und Wegegelder zu.

Einzelnorm

§ 2