Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung
BbgHebVergV§ 1 Geltungsbereich
Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Selbstzahlerinnen Gebühren, Auslagen, Zuschläge und Wegegelder zu.
Einzelnorm