Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung
BbgHebVergV§ 3 Rechnungslegung
In der Rechnung sind die berechneten Leistungen chronologisch geordnet aufzulisten. Beginn und Ende der Einzelleistung sind anzugeben, soweit dies für die Höhe der Vergütung von Bedeutung ist. Sofern einzelne Positionen ärztliche Anordnungen voraussetzen, sind diese der Rechnung beizufügen.
Einzelnorm