Gesetze / Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz
BbgJVollzG§ 83 Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 59, 81 und 82 entsprechend.
Abschnitt 13
Sicherheit und Ordnung
Gesetze / Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz
BbgJVollzGFür Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 59, 81 und 82 entsprechend.
Abschnitt 13
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