Gesetze / Brandenburgisches Richtergesetz
BbgRiG§ 26 Richterrat und Präsidialrat
Als Richtervertretungen werden gebildet
Richterräte als Personal- und Stufenvertretungen der Richterinnen und Richter in den Gerichten,
Präsidialräte
für die nach diesem Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten.