Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung

BbgSGPrüfV

Volltext

Auf Grund des § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung vom 16. Juli 2003 ( GVBl. I S. 210) verordnet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr:

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in

Verkaufsstätten nach der Brandenburgischen Verkaufsstätten-Bauverordnung,

Versammlungsstätten nach der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung,

Krankenhäusern und Pflegeheimen nach der Brandenburgischen Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung,

Beherbergungsstätten nach der Brandenburgischen Beherbergungsstättenbau-Verordnung,

Mittel- und Großgaragen nach der Brandenburgischen Garagen- und Stellplatzverordnung,

Hochhäusern im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung,

sonstigen Sonderbauten,

wenn sie bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. § 51 der Brandenburgischen Bauordnung bleibt unberührt.

(2) Die Anforderungen nach Absatz 1 sind auch auf bauliche Anlagen, die keine Sonderbauten sind, anzuwenden, sofern sie auf Grund des § 33 Absatz 2 Satz 3 oder § 67 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung gefordert werden.

§ 2

Prüfungen

(1) Folgende sicherheitstechnische Anlagen müssen anhand der Prüfgrundsätze gemäß Anlage auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden:

Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,

CO-Warnanlagen,

Rauchabzugsanlagen,

Druckbelüftungsanlagen,

Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen,

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,

Sicherheitsstromversorgungen einschließlich der Sicherheitsbeleuchtung.

(2) Die Prüfungen nach Absatz 1 sind

vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen,

unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen,

unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der sicherheitstechnischen Anlagen sowie

jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen)

durchführen zu lassen.

§ 3

Pflichten der Bauherren oder Betreiber

(1) Die Bauherrin oder der Bauherr beziehungsweise die Betreiberin oder der Betreiber hat Prüfsachverständige mit der Durchführung der Prüfungen nach § 2 zu beauftragen. Für die Prüfungen sind die nötigen Vorrichtungen und fachlich geeigneten Arbeitskräfte bereitzustellen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

(2) Der Bauherr oder der Betreiber der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung hat die bei der Prüfung festgestellten Mängel in einer angemessenen Frist, bei konkreter Gefahr für die Sicherheit unverzüglich, zu beseitigen und die Beseitigung dem Prüfsachverständigen mitzuteilen. Die oder der Prüfsachverständige ist berechtigt, sich persönlich von der Beseitigung der Mängel zu überzeugen.

(3) Der Bauherr oder der Betreiber hat die Berichte über die Prüfungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 der Bauaufsichtsbehörde zu übergeben, sowie die Berichte über die Prüfungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Brandenburgischen Bauordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

§ 3 Absatz 1 die vorgeschriebene Prüfung nach § 2 nicht rechtzeitig veranlasst oder nicht spätestens binnen drei Monaten nach Ablauf der Frist nach § 2 Absatz 2 durchführen lässt oder

§ 3 Absatz 2 Mängel nicht fristgerecht oder unverzüglich beseitigt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

§ 5

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Brandenburgische Technische-Anlagen-Prüfverordnung vom 21. Juli 1998 ( GVBl. II S. 533) außer Kraft.

Potsdam, den 1. September 2003

Der Minister für Stadtentwicklung,

Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer

Anlage

(zu § 2)

Grundsätze für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen

(Prüfgrundsätze)

Inhaltsübersicht

1 Allgemeines

2 Prüfgrundlagen

3 Bereitzustellende Unterlagen

4 Prüfbericht

5 Prüfungen

5.1 Lüftungsanlagen

5.1.1 Allgemeine Prüfanforderungen

5.1.2 Lüftungszentrale (Raum)

5.1.3 Luftaufbereitungseinrichtung (Gerät)

5.1.4 Lüftungsleitungen

5.1.5 Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung

(zum Beispiel Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen)

5.1.6 Außenluft-/Fortluftöffnungen

5.1.7 Energieversorgung

5.1.8 Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)

5.1.9 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

5.1.10 Lüftungsanlagen für Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen

in Krankenhäusern

5.2 CO-Warnanlagen

5.3 Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen

5.3.1 Allgemeine Prüfanforderungen

5.3.2 Ventilator

5.3.3 Entrauchungsleitungen und Zuluftführung

5.3.4 Entrauchungsklappen

5.3.5 Klappen, Nachström- und Abströmöffnungen

5.3.6 Außenluft-/Ansaug- und Fortluft-/Ausblasöffnungen

5.3.7 Natürliche Rauchabzugsgeräte

5.3.8 Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)

5.3.9 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

5.3.10 Druckbelüftungsanlagen

5.4 Feuerlöschanlagen

5.4.1 Allgemeine Prüfanforderungen

5.4.2 Löschmittel Wasser

5.4.3 Andere Löschmittel

5.4.4 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

5.4.5 Spezielle Prüfungen für Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen

5.4.5.1 Anlagen mit nassen Steigleitungen

5.4.5.2 Nass-Trockenanlagen

5.4.6 Spezielle Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen – Löschmittel Wasser

5.4.6.1 Zentrale

5.4.6.2 Rohrnetz, einschließlich Düsen

5.4.6.3 Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor

5.4.6.4 Ventilstation

5.4.7 Spezielle Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen – andere Löschmittel

5.4.7.1 Zentrale

5.4.7.2 Löschmittelbehälter

5.4.7.3 Bereichsventil und Verteiler

5.4.7.4 Löschbereich

5.4.7.5 Ansteuerung und Detektion

5.4.7.6 Rohrnetz einschließlich Düsen und Druckreduziereinrichtungen

5.4.7.7 Verzögerungseinrichtung

5.4.7.8 Eigene Alarmierungseinrichtungen

5.4.7.9 Druckentlastungseinrichtungen

5.4.7.10 Überwachung

5.4.7.11 Zusätzliche Anforderungen an den Personenschutz

5.5 Sicherheitsstromversorgung

5.5.1 Allgemeine Prüfanforderungen

5.5.2 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

5.5.3 Verknüpfung der allgemeinen Stromversorgung mit der Sicherheitsstromversorgung

5.5.4 Ersatzstromquellen

5.5.4.1 Ergänzende Prüfanforderungen für Ersatzstromquellen

5.5.4.2 Stromerzeugungsaggregat

5.5.4.3 Betriebsgrenzwerte des Stromerzeugungsaggregats bei Lastbetrieb

5.5.4.4 Batterie und Ladeeinrichtung

5.5.5 Hauptverteiler

5.5.6 Kabel- und Leitungsanlagen

5.5.7 Unterverteiler

5.5.8 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

5.6 Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen

(BMA und elektroakustische Notfall-Warnsysteme – EAN)

5.6.1 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

5.6.2 Brandmeldeanlagen (BMA)

5.6.3 Alarmierungsanlagen (EAN)

1 Allgemeines

Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage festzustellen. Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu berücksichtigen.

Die oder der Prüfsachverständige ist dafür verantwortlich, dass die an der einzelnen Anlage von ihr oder ihm durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang notwendig und hinreichend sind (Abschnitt 5).

Bei den Prüfungen sind alle Anlagenteile zu prüfen. Stichprobenprüfungen sind nur zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten nach Abschnitt 5 dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist (bei Prüfungen nach Errichtung oder wesentlicher Änderung mit (S), bei Wiederholungsprüfungen mit (SW).

Geht aus der Dokumentation und dem Zustand der Anlage hervor, dass seit der letzten Prüfung an der Anlage oder in deren Umfeld wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind, ist, soweit keine genehmigungsbedürftige Abweichung von dem genehmigten Brandschutzkonzept vorliegt, die wiederkehrende Prüfung als Erstprüfung durchzuführen.

2 Prüfgrundlagen

Brandenburgische Bauordnung

Sonderbauverordnungen

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Verwendbarkeitsnachweise (zum Beispiel allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen)

allgemein anerkannte Regeln der Technik

Baugenehmigung

3 Bereitzustellende Unterlagen

Die Bauherrin oder der Bauherr oder die Betreiber haben die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Solche Unterlagen können insbesondere sein:

Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen

Brandschutznachweis

Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind

Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt

Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten

Wände, Decken, Abschlüsse und andere Bauteile mit vorgeschriebenem

Feuerwiderstand

Art und Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze und Ähnliche)

Rettungswege

Verwendbarkeitsnachweise

Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte

Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung

Alarmierungs- und Evakuierungspläne (soweit erstellt)

Bemessungen der Anlagen

Elektrischer Schaltplan der Anlagen sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen

Anlagen- beziehungsweise Funktionsbeschreibung

Angaben zur Löschmittelversorgung

Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung

Errichtungs- und Instandhaltungsnachweis

Messprotokolle über die Sprachverständlichkeit für Alarmierungsanlagen

4 Prüfbericht

Für jede Prüfung ist ein Prüfbericht nach diesem Abschnitt der Prüfgrundsätze zu erstellen.

Inhalt:

Art und Standort der baulichen Anlage

Bauherrin oder Bauherr/Betreiberin oder Betreiber (Auftraggeberin oder Auftraggeber)

Name und Anschrift der oder des Prüfsachverständigen

Zeitraum/Zeitpunkt der Prüfung

Art und Zweck der Anlage

Art und Umfang der Prüfung (vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Mängelbeseitigung)

Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile

vorgelegte Unterlagen

Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische Regeln)

Auslegungsdaten

durchgeführte Funktionsprüfungen

Betriebs- und Wartungszustand

Sicherheitseinrichtungen

Messergebnisse

Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte

Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse

Beschreibung der Mängel

Bewertung der Mängel und fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb

Fristangabe für Mängelbeseitigung

Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit

Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind

Feststellung der Beseitigung von Mängeln

5 Prüfungen

5.1 Lüftungsanlagen

5.1.1 Allgemeine Prüfanforderungen

Wirksamkeit und Zustand der Zu- und Abluftöffnungen

Übereinstimmung der lufttechnischen Bemessung mit der Nutzung und Druckhaltung (soweit bauordnungsrechtlich gefordert)

5.1.2 Lüftungszentrale (Raum)

Einhaltung der Prüfgrundlagen (zum Beispiel Lüftungsanlagen-Richtlinie)

5.1.3 Luftaufbereitungseinrichtung (Gerät)

Eignung für die vorgesehene Nutzung

Sichtprüfung des Zustands der Bauteile (zum Beispiel Ventilatoren, Wärmeübertrager, Mischkammer, Filter, Gehäuse, Klappen, Anschlüsse der Versorgungs- und Entwässerungsleitungen)

Kontrolle des Reinigungszustands

Funktionsprüfung (zum Beispiel der Ventilatoren, Klappensteuerung, Reparaturschalter, Antriebs-/Strömungsüberwachung, Frostschutz, Rauchauslöseeinrichtungen)

Messungen des für den jeweiligen Nutzbereich bauordnungsrechtlich geforderten Volumenstroms unter Berücksichtigung aller die Luftförderung beeinflussenden Bauteile (Filter und Antrieb, zum Beispiel Drehzahl, Stromaufnahme)

5.1.4 Lüftungsleitungen

Einhaltung der Prüfgrundlagen (zum Beispiel Lüftungsanlagen-Richtlinie)

Sichtprüfung des inneren und äußeren Zustands (S) + (SW)

5.1.5 Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung

(zum Beispiel Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen)

Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck

Ausführung des Einbaus

Funktion an allen Absperrvorrichtungen

äußere Prüfung der Anforderungen entsprechend Verwendbarkeitsnachweis (zum Beispiel Zulassungsbescheid)

innere Sichtprüfung über Revisionsöffnung (Klappenblatt, Auslöseeinrichtung, Dichtung)

Kontrolle der nach Verwendbarkeitsnachweis vorgeschriebenen Instandhaltung

Prüfen des ordnungsgemäßen Schließens der Brandschutzklappen (Funktionsprüfung).

Bei Klappen kann die Funktionsprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen auf ein Drittel der Klappen reduziert werden (SW), wenn

die regelmäßige Instandhaltung aller Klappen entsprechend Verwendbarkeitsnachweis nachgewiesen wird

keine der geprüften Klappen fehlerhaft ist

nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Prüfungen alle Klappen vom Prüfsachverständigen geprüft worden sind.

Bei Absperrvorrichtungen K-18017, die im freien Querschnitt keine Einbauteile haben, kann auf die Funktionsprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen verzichtet werden, wenn die innere Sichtprüfung der Lüftungsleitungen keine unzulässigen Schmutzablagerungen erkennen lässt.

5.1.6 Außenluft-/Fortluftöffnungen

Einhaltung der Prüfgrundlagen (zum Beispiel Lüftungsanlagen-Richtlinie)

Einhaltung baurechtlicher und technischer Anforderungen hinsichtlich Hygiene, Schadstoffausbreitung, Schallschutz

Sichtprüfung des technischen Zustands und des Reinigungszustands

5.1.7 Energieversorgung

Sicht- und Funktionsprüfung

5.1.8 Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)

funktionstechnische Eignung der Steuerung/Regelung

Sichtprüfung des Zustands der Bauelemente

Anzeige der Betriebszustände (Soll-Ist-Werte, Störmeldungen)

Zugang und Berechtigung zum Bedienen (durch Vorlage der Dokumentation)

Funktion der

Bedienelemente und Kontrollanzeigen

Schutzeinrichtungen (Frostschutz, Strömung)

Sicherheitsschaltung bei Störung (zum Beispiel Garagenventilatoren)

Klappensteuerung

Soweit MSR-Technik in eine Gebäudeleittechnik eingebunden ist, ist zu prüfen, ob die Auslösung der Klappen und die davon abgeleiteten Steuerbefehle nicht beeinträchtigt werden.

5.1.9 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

5.1.10 Lüftungsanlagen für Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen

in Krankenhäusern

Prüfung der lufttechnischen Anlage nach den Nummern 5.1.1 bis 5.1.9

Funktion der Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen

Filter (Eignung, Anordnung und Einbau)

Luftaufbereitung

Dichtheit der Lüftungsleitungen

Luftführung im OP-Bereich sowie des Druckverhältnisses des OP-Raums zu angrenzenden Räumen

5.2 CO-Warnanlagen

Zustandsprüfung der CO-Warnanlage

Anordnung und Anzahl der Messstellen

Zuordnung der Messstellen zu Lüftungsabschnitten

Anordnung der optischen und akustischen Signalgeber

Zugängigkeit und Bedienung der Anlage

Funktionsprüfung der CO-Warnanlage

Einstellung der Schaltpunkte für die Ventilatoren

Störmeldung bei Ausfall des Gerätes

bei saugenden Anlagen Soll-Ist-Vergleich der Anzeige des Messumformers

Dichtheit aller Messgasleitungen

Ermittlung der Ansprechzeit der längsten Messleitung

bei elektrochemischen Messzellen Soll-Ist-Vergleich aller Messzellen

Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung

5.3 Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen

5.3.1 Allgemeine Prüfanforderungen

Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen des Brandschutznachweises, insbesondere Bemessung

Anordnung der Nachström-/Zuström- und Absaug-/Abströmöffnungen im Wirkbereich (Treppenraum, Garage, Verkaufsstätte und Ähnliches)

Einbindung in die Gebäudeleittechnik (GLT)

bei sicherheitstechnisch relevanter Verknüpfung mit der Gebäudeleittechnik

Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept der baulichen Anlage und den Anforderungen

Umsetzung der im Sicherheitskonzept festgelegten Anforderungsklassen, Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

5.3.2 Ventilator

Eignung für die vorgesehenen Anwendungen (Verwendbarkeitsnachweis, Temperatur-/Zeitbeständigkeit, gegebenenfalls Überbrückung des Motorschutzes)

Sichtprüfung des Zustands (Ventilatoren, Anschluss an das Kanalnetz)

Funktionsprüfung (einschließlich Reparaturschalter)

Messungen der Volumenströme und Druckdifferenzen an den Fluchttüren

Anschluss an die Sicherheitsstromversorgung

5.3.3 Entrauchungsleitungen und Zuluftführung

Einhaltung der Prüfgrundlagen, zum Beispiel Brandschutznachweis hinsichtlich der Anordnung und Ausführung der Entrauchungsleitungen

Eignung der technischen Ausführung für die vorgesehenen Anwendungen (zum Beispiel Zuluftführung über feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitungen gemäß Lüftungsanlagen-Richtlinie)

5.3.4 Entrauchungsklappen

Übereinstimmung der Anordnung mit dem Anlagenkonzept

Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck

Ausführung des Einbaus

Funktionskontrolle an allen Klappen (Ansteuerung, äußere Prüfung und Kontrolle der nach Verwendbarkeitsnachweis vorgeschriebenen Instandhaltung)

5.3.5 Klappen, Nachström- und Abströmöffnungen

Übereinstimmung der Anordnung mit dem Anlagenkonzept

Funktionsprüfung

5.3.6 Außenluft-/Ansaug- und Fortluft-/Ausblasöffnungen

Einhaltung der Prüfgrundlagen

Einhaltung technischer Anforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit

Sichtprüfung des Zustands, gegebenenfalls Rauchversuch

5.3.7 Natürliche Rauchabzugsgeräte

Sichtprüfung

Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck

5.3.8 Mess-Steuer-Regel-Technik (MSR-Technik)

funktionstechnische Eignung der Steuerung oder Regelung

Sichtprüfung des Zustands der Bauelemente

Funktion der Betriebs- und Störmeldungen, der Bedienelemente und Klappensteuerung

5.3.9 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

5.3.10 Druckbelüftungsanlagen

Prüfung der lufttechnischen Anlage nach den Nummern 5.1.1 bis 5.1.9

Abströmgeschwindigkeiten zum Beispiel im Türquerschnitt

Türöffnungskräfte der Türen in Rettungswegen

Regelverhalten

Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung

Anordnung und Funktion der Auslöseeinrichtungen

Anschluss an die Brandmeldeanlage, sofern vorhanden

5.4 Feuerlöschanlagen

5.4.1 Allgemeine Prüfanforderungen

Übereinstimmung mit den Prüfgrundlagen (zum Beispiel Brandschutznachweis)

Bemessung der Anlage

Sichtprüfung Gesamtanlage und der Bauteile

Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung

Sicherstellung der Löschmittelversorgung

Bemessung der Löschmittelvorratsmenge einschließlich der Einsatz- und Reservemengen

5.4.2 Löschmittel Wasser

Zugänglichkeit der Wasserquelle und -versorgung

Schutz des Trinkwassers (Wasserentnahme, Wahl der Sicherungseinrichtungen zum Beispiel freier Auslauf)

Frostsicherheit

ausreichende Hinweisschilder

Druckerhöhungsanlage/Feuerlöschpumpe

Zustand (Sichtprüfung)

Funktion

Ein-/Ausschaltdruck

Zulaufdruck (Vermeidung von Kavitation)

Schalthäufigkeit

Störmeldung

5.4.3 Andere Löschmittel

Zuordnung der Alarmierungs- und Löschbereiche

Energieversorgung (elektrisch und/oder pneumatisch)

5.4.4 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

Funktionsfähigkeit der Feuerlöschanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

5.4.5 Spezielle Prüfungen für Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen

5.4.5.1 Anlagen mit nassen Steigleitungen

Rohrnetz

Wandhydranten

Ausrüstung, Schlauchlänge (SW)

Zugängigkeit

Schlauchdruckprüfung (S) + (SW)

Wasserdruck, Wassermenge

Kennzeichnung, Bedienungsanleitung

5.4.5.2 Nass-Trockenanlagen

Prüfung nach Nummer 5.4.5.1

Funktion der Füll- und Entleerstationen (Warneinrichtung)

Funktion der Endschalter

Flutung der Anlage, Füllzeit

Entleerung (Gefälle der Rohrleitung)

5.4.6 Spezielle Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen – Löschmittel Wasser

5.4.6.1 Zentrale

Zugängigkeit

Beheizung/Belüftung

Reserve-Sprühdüsen

5.4.6.2 Rohrnetz einschließlich Düsen

Anlage vor der Ventilstation

Zustand (Sichtprüfung)

Frostsicherheit

Anlage hinter der Ventilstation

Eignung der Düsen

Anordnung und Anzahl der Düsen

Entleerung

Beeinträchtigung der Löschwirkung (zum Beispiel durch nachträgliche Einbauten)

Funktion Strömungswächter

5.4.6.3 Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor

Eignung für die Anlage

Funktion (Pumpe und Kompressor)

Füllstand, Druck des Behälters

5.4.6.4 Ventilstation

Zustand (Sichtprüfung)

Eignung

Funktion der Druckschalter

Probebetrieb, Alarmierung

Aufschaltung zur Feuerwehr

5.4.7 Spezielle Prüfungen für Selbsttätige Feuerlöschanlagen – andere Löschmittel

5.4.7.1 Zentrale

Prüfung der technischen Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung

Einhaltung der Temperaturgrenzen

5.4.7.2 Löschmittelbehälter

Eignung der Behälter

Kennzeichnung

Füllmenge/Fülldruck

5.4.7.3 Bereichsventil und Verteiler

Lage

Funktion des Bereichsventils

Flutungszeiten aller Löschbereiche (nur bei Niederdruck)

5.4.7.4 Löschbereich

Warn- und Hinweisschilder

Gasdichtigkeit der Raumumfassung (bei Erstprüfung und wesentlicher Änderung der baulichen Anlage)

Haltezeit

Verhinderung einer unzulässigen Zusammenwirkung mit raumlufttechnischen Anlagen

5.4.7.5 Ansteuerung und Detektion

Funktion der Branddetektion

Funktion der Ansteuerung der Löschanlage und der erforderlichen Steuerfunktion der Betriebsmittel

Anfluten aller Flutungsbereiche (nur bei Erstprüfung)

5.4.7.6 Rohrnetz einschließlich Düsen und Druckreduziereinrichtungen

Potenzialausgleich

Düsen und Druckreduziereinrichtungen

Anordnung, Anzahl und Größe der Düsen

Beeinträchtigung der Löschwirkung (zum Beispiel Behinderung des Düsenstrahls)

5.4.7.7 Verzögerungseinrichtung

Eignung für die Anlage

Funktion

Vorwarnzeiten aller Löschbereiche

5.4.7.8 Eigene Alarmierungseinrichtungen

Eignung für die Anlage

Anordnung und Funktion der Alarmierungseinrichtungen

ausreichende Stärke der Alarm- und Signalgeber

5.4.7.9 Druckentlastungseinrichtungen

technische Ausführung

Zuordnung zum Löschbereich

Funktion und Ansteuerung

5.4.7.10 Überwachung

technische Ausführung und Funktion

5.4.7.11 Zusätzliche Anforderungen an den Personenschutz

Funktion der Blockiereinrichtung

Schutz gegen Überflutung, zum Beispiel von Flucht- und Rettungswegen

Vorwarnzeit für die Evakuierung

ausreichende Verhinderung von Löschmittelverschleppung

5.5 Sicherheitsstromversorgung

5.5.1 Allgemeine Prüfanforderungen

Einhaltung der Prüfgrundlagen, zum Beispiel Übereinstimmung mit den Anforderungen des Brandschutznachweises

Eignung und Netzaufbau der Sicherheitsstromversorgung

EMV gerechte Installation

Technische Dokumentation der Sicherheitsstromversorgung einschließlich der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen

Übereinstimmung der Dokumentation mit der Ausführung für Unterverteiler (S) + (SW), für andere Anlagenteile nur bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung

5.5.2 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

Funktionsfähigkeit der Sicherheitsstromversorgungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik

Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung

der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW) 1)

der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW) 1)

der Fehlersimulation (S) 1) + (SW) 1)

5.5.3 Verknüpfung der allgemeinen Stromversorgung mit der Sicherheitsstromversorgung

Netzkonfiguration

Abschaltbedingungen, Kurzschlussfestigkeit und Selektivität im Netz- und SV Betrieb

Synchronisation bei möglichem Parallelbetrieb

5.5.4 Ersatzstromquellen

5.5.4.1 Ergänzende Prüfanforderungen für Ersatzstromquellen

technische Ausführung der Ersatzstromquellen

technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung und Einhaltung der Prüfgrundlagen

Zubehör und Ausrüstungen des Aufstellraums

Ausführung und Auslegung der Schaltgerätekombination für die Ersatzstromquellen

Ausführung, Auslegung und Funktion der Schutz-, Überwachungs- und Störmeldeeinrichtungen

Funktion der Anzeigegeräte

Stör- und Betriebsmeldungen

5.5.4.2 Stromerzeugungsaggregat

Ausführung der Anlage zur Abführung der Verbrennungsgase des Aggregats

Bemessung der Energiebevorratung und der Einrichtungen zur Überwachung des Aggregats, bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung

Funktionsprüfungen

Eignung der Starteinrichtung bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung und der Spannungsversorgung der Steuerung des Aggregats

Startbedingungen des Stromerzeugungsaggregats

Schaltvorgänge für Leistungsübernahme

Schutz- und Überwachungsfunktionen

Regelfunktion bei Laständerungen

Not-Aus-Vorrichtung

5.5.4.3 Betriebsgrenzwerte des Stromerzeugungsaggregats bei Lastbetrieb

Nachweis der Übernahme der Betriebslast unter Einbeziehung der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen und Aggregaten unter Berücksichtigung der

Spannung sowie der statischen und dynamischen Spannungsabweichungen einschließlich Spannungsausregelzeit bei Laständerungen

Frequenz sowie der statischen und dynamischen Frequenzabweichung einschließlich Frequenzpendelbreite bei Laständerungen

Oberschwingungen in der Spannung

Belastung einschließlich möglicher Schieflast

5.5.4.4 Batterie und Ladeeinrichtung

Funktionsprüfung

Kapazitätsprüfung der Batterie

technische Ausführung und Funktion der Ladeeinrichtung

5.5.5 Hauptverteiler

technische Ausstattung des Aufstellraums und Einhaltung der Prüfgrundlagen (zum Beispiel Leitungsanlagen-Richtlinie, BbgEltBauV)

Art, Anordnung, Steuerung und Funktion der Netzumschaltung

Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (S) 1) + (SW) 1)

thermische und dynamische Auslegung der Bauteile

Einhaltung der Grenzwerte der Oberschwingungsbelastung (S) + (SW) 1)

5.5.6 Kabel- und Leitungsanlagen

Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen (SW) 1)

technische Ausführung der Überlast- und Kurzschlussschutzeinrichtungen, Schutz gegen elektrischen Schlag der Kabel und Leitungen sowie Spannungsfall unter Brandeinwirkung (SW) 1)

Sicherheit der Kabelverbindung ab Hauptverteiler

5.5.7 Unterverteiler

technische Ausführung des Brandschutzes, Zugang und Kennzeichnung des Unterverteilers

Absicherung der Endstromkreise und Zuordnung der Leiter (S)+(SW) 1)

Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (SW) 1)

5.5.8 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Prüfung der Sicherheitsstromquelle und -verteilung nach Nummer 5.5.4

zentrale Anlage (Sicherheitslichtgeräte und Umschalteinrichtungen)

Eignung der verwendeten Schutz- und Schaltorgane auf Allstromtauglichkeit (S) 1) + (SW) 1)

sichere Funktion der Umschalteinrichtungen

technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung und Einhaltung der Prüfgrundlagen (zum Beispiel Leitungsanlagen-Richtlinie)

Ausführung der Netzumschaltung

Anzeigen der Betriebs- und Störmeldungen

örtliche Installation

Anordnung der Leuchten und Aufteilung auf die Stromkreise (SW) 2)

ausreichende Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit

Übereinstimmung der Dokumentation mit der Beschriftung der Sicherheitsleuchten (SW) 2)

5.6 Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen

(BMA und elektroakustische Notfall-Warnsysteme – EAN)

5.6.1 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen

Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen

Auswahl der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte

sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik

Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung

der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW) 1)

der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW) 1)

der Fehlersimulation (S) 1) + (SW) 1)

5.6.2 Brandmeldeanlagen (BMA)

Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen

an die Anordnung der vorgesehenen Meldebereiche

an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA und Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen

an die Weiterleitung der Alarm- und Störmeldungen

zur Vermeidung von Falschalarm

Brandmelderzentrale (BMZ)

technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung

Energieversorgung und Überspannungsschutz der BMA

Funktion der Betriebs- und Störmeldungen

Ansteuerung peripherer Einrichtungen (zum Beispiel Schlüsseldepot, Feuerwehrbedienfeld, Kennleuchte)

Aufschaltung zur Feuerwehr

Verwendung von Primär- und Sekundärleitungen

Hauptmelder (zum Beispiel Standleitung, digitale Übertragung)

Brandfallsteuerungen, gegebenenfalls sicherheitsrelevante Verknüpfungen mit der Gebäudeleittechnik (zum Beispiel Ansteuerung von Rauchabzugsanlagen oder Aufzügen)

Übertragungswege

Funktionserhalt der Kabel und Leitungsanlagen (zum Beispiel Leitungsanlagen-Richtlinie), elektromagnetische Beeinflussung und Meldetechnik (SW)

Brandmelder, Meldergruppen und Melderbereiche

Zuordnung zu Meldergruppen und Melderbereichen (SW) 3)

Eignung und Anordnung der automatischen Melder nach Brandkenngrößen und Raumgeometrie (SW)

Anordnung der nichtautomatischen Melder nach Fluchtwegverlauf (SW)

Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen (SW)

Anordnung der Trennelemente (bei Ringleitungen) (SW)

Melderbeschriftung (SW)

Funktion der Melder (S) 3) + (SW) 3)

5.6.3 Alarmierungsanlagen (EAN)

Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen

technische Umsetzung der Anforderungen des Alarmierungs- und Beschallungskonzeptes

Aktivierung der EAN durch die Brandmeldeanlage beziehungsweise Gebäudeleittechnik

Zentrale

technische Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung

Energieversorgung

Verstärkeranlage (Auslastung, Impedanz)

Funktion der Betriebs- und Störmeldungen

automatische Fehlerüberwachung

sicherheitsrelevante Verknüpfung zur Brandmeldeanlage und/oder Gebäudeleittechnik

Übertragungswege

Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen (zum Beispiel Leitungsanlagen-Richtlinie), elektromagnetische Beeinflussung und störungsfreie Übertragung (SW)

Alarm- und Signalgeber (S) 4) + (SW) 4)

ausreichende Beschallung und ausreichende Sprachverständlichkeit

Anordnung und Funktion der Alarmgeber

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1) Stichproben nach DIN VDE 0105

2) Die Kontrolle der Leuchten kann auf ein Drittel reduziert werden, wenn keine Fehler festgestellt werden oder nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Prüfungen alle Leuchten vom Prüfsachverständigen geprüft worden sind.

3) Bei Vorlage einer vollständigen Errichterbescheinigung genügt eine vollständige Prüfung der nicht automatischen Melder sowie Stichprobenprüfung der automatischen Melder eines Überwachungsbereiches, mindestens ein Melder pro Meldergruppe. Stellen sich dabei Widersprüche zur Errichterbescheinigung heraus, ist auch bei automatischen Meldern eine 100-Prozent-Prüfung vorzunehmen.

4) Liegen keine Messprotokolle vor, ist eine 100-Prozent-Prüfung erforderlich. Eine 100-Prozent-Prüfung ist auch erforderlich, wenn bei den Stichprobenprüfungen Widersprüche zu den Messprotokollen festgestellt werden.