Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BbgSVVollzG§ 104 Beirat
Der bei der Justizvollzugsanstalt gebildete Beirat nimmt auch die Aufgaben des Beirats der Einrichtung wahr.
Abschnitt 19
Verhinderung von Mobilfunkverkehr