Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

BbgSVVollzG

§ 104 Beirat

Der bei der Justizvollzugsanstalt gebildete Beirat nimmt auch die Aufgaben des Beirats der Einrichtung wahr.

Abschnitt 19

Verhinderung von Mobilfunkverkehr