Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Vergabegesetz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
BbgVergGZÜVVolltext
Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 8, des § 4 Absatz 4 und des § 10 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 21. September 2011 ( GVBl. I Nr. 19) verordnet die Landesregierung:
Übertragung von Ermächtigungen auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung
Die in § 4 Absatz 1 Satz 6 und 7 und § 7 Absatz 2 und 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.
Übertragung von Ermächtigungen auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung
Die in § 14 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 29. März 2012
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Der Minister für Wirtschaft
und Europaangelegenheiten
Ralf Christoffers
Der Minister für Arbeit,
Soziales, Frauen und Familie
Günter Baaske