Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg
BbgVwZG§ 4 (aufgehoben)
Für § 4 BbgVwZG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.