Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge)
BeamtVG§31DV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge)
BeamtVG§31DVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.